Approbation in Deutschland

Die Approbation ist der wichtigste Schritt, um in Deutschland als Arzt oder Ärztin zu arbeiten. Der Weg zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse hängt häufig davon ab, ob die Berufsqualifikation in einem EU- oder Nicht-EU-Staat erworben wurde. Besonders relevant sind dabei die Fachsprachprüfung und die Kenntnisprüfung:

  • Fachsprachprüfung (FSP): Überprüft die medizinische Fachsprache und ist Voraussetzung für die Berufserlaubnis
  • Kenntnisprüfung (KP): Bewertet die medizinische Fachkompetenz und dient der Anerkennung ärztlicher Qualifikationen

Diese Seite bietet einen Überblick über das Anerkennungsverfahren, das im Einzelfall auch variieren kann. Als Wissens- und Fortbildungsplattform liefert AMBOSS Ärztinnen und Ärzten wichtige Behandlungsempfehlungen und unterstützt auch bei der fachlichen Vorbereitung auf die medizinische Fachsprachprüfung und Kenntnisprüfung.

Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung und Fachsprachprüfung

In Zusammenarbeit mit unserem Partner Lingoda haben wir einen staatlich geförderten Online-Vorbereitungskurs entwickelt, der den Lernplan für die Kenntnisprüfung von AMBOSS mit dem Sprachkurs von Lingoda kombiniert.

Die Prüfungen im Detail

Für die Approbation in Deutschland müssen Ärztinnen und Ärzte je nach Ausbildungsland und Sprachkenntnissen verschiedene Prüfungen wie die Gleichwertigkeitsprüfung, Fachsprachprüfung oder Kenntnisprüfung absolvieren. Dabei kann man leicht den Überblick verlieren, weshalb im Folgenden die Unterschiede dieser Prüfungen erklärt werden:

Was ist die Gleichwertigkeitsprüfung?

Im Anerkennungsverfahren (auch „Gleichwertigkeitsprüfung“ genannt) wird formal geprüft, ob die im Ausland absolvierte ärztliche Ausbildung mit der deutschen Berufsqualifikation vergleichbar ist. Das zuständige Prüfungsamt prüft die Gleichwertigkeit anhand der vorgelegten Unterlagen – ohne praktische oder theoretische Prüfung.

Für Ärztinnen und Ärzte aus EU-Staaten: Die Ausbildung wird in der Regel automatisch anerkannt, sodass in den meisten Fällen keine Kenntnisprüfung, sondern nur die Fachsprachprüfung erforderlich ist.

Für Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten: Oft ist keine Gleichwertigkeit gegeben, weshalb neben der Fachsprachprüfung auch die Kenntnisprüfung absolviert werden muss.

Was ist die Fachsprachprüfung (FSP)?

Die Fachsprachprüfung ist für alle Ärztinnen und Ärzte verpflichtend, um die Berufserlaubnis in Deutschland zu erhalten.

Inhalte: Arztbericht, Kommunikation mit Patienten und Kollegen sowie die korrekte Verwendung medizinischer Fachbegriffe

Ablauf: Simuliertes Arzt-Patienten-Gespräch, Ausfüllen eines Anamnesebogens und Arzt-Arzt-Gespräch

Ziel: Nachweis der Sprachkompetenz für die ärztliche Berufsausübung in Deutschland

Tipp: Ein Sprachkurs, wie z.B. bei unserem Partner Lingoda, hilft dabei, die deutsche medizinische Fachsprache gezielt zu lernen. Ergänzend unterstützt der AMBOSS-Lernplan für die Kenntnisprüfung, medizinische Fachbegriffe und Inhalte in deutscher Sprache effektiv zu üben.

Was ist die Kenntnisprüfung (KP)?

Die Kenntnisprüfung für ausländische Ärztinnen und Ärzte ist eine mündlich-praktische Fachprüfung, die sicherstellt, dass die ärztlichen Kenntnisse denen deutscher Standards und Leitlinien entsprechen.

Inhalte: Themen wie Innere Medizin, Chirurgie und verwandte Fächer

Ablauf: Kombination aus Theorie und Praxis, inklusive Patientenuntersuchung

Ziel: Approbation für ausländische Ärztinnen und Ärzte in Deutschland.

Tipp: Gemeinsam mit unserem Partner Lingoda bieten wir einen staatlich geförderten Vorbereitungskurs für die Kenntnisprüfung an, der einen Sprachkurs mit dem AMBOSS-Lernplan für die Kenntnisprüfung kombiniert.

Anerkennung ärztlicher Qualifikationen aus Nicht-EU-Staaten

Für Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten) ist der Weg zur Approbation in Deutschland ein mehrstufiger Prozess:

  1. Anerkennungsantrag stellen: Die zuständige Behörde des jeweiligen Bundeslandes prüft die eingereichten Ausbildungsunterlagen und führt eine Gleichwertigkeitsprüfung durch, um festzustellen, ob die ausländische Ausbildung mit der deutschen ärztlichen Ausbildung vergleichbar ist.
  2. Fachsprachprüfung ablegen: In der Fachsprachprüfung (FSP) wird die Fähigkeit bewertet, medizinische Fachbegriffe korrekt in der deutschen Sprache zu verwenden. Sie ist Voraussetzung für die Berufserlaubnis. Meistens wird für die Fachsprachprüfung bereits ein Nachweis über B2-Deutschkenntnisse vorausgesetzt.
  3. Berufserlaubnis beantragen: Der Antrag kann parallel zur FSP eingereicht werden, wird aber erst nach bestandener Prüfung erteilt. Die Berufserlaubnis ermöglicht eine vorläufige ärztliche Tätigkeit, auch wenn die vollständige Anerkennung noch nicht erteilt wurde.
  4. Kenntnisprüfung bestehen: Diese wird abgelegt, wenn die Ausbildung im Herkunftsland nicht vollständig mit den deutschen Anforderungen übereinstimmt und somit die Gleichwertigkeit nicht direkt anerkannt wurde. Sie besteht aus einer mündlich-praktischen Prüfung.
  5. Approbation erhalten: Nach dem erfolgreichen Bestehen von Fachsprach- und Kenntnisprüfung wird die Approbation durch die zuständige Behörde des jeweiligen Bundeslandes erteilt, die eine uneingeschränkte ärztliche Tätigkeit in Deutschland erlaubt.

    Mehr Infos in unseren FAQs.

Um Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten auf die Kenntnisprüfung vorzubereiten, bieten wir mit unserem Partner Lingoda einen staatlich geförderten Vorbereitungskurs an, der einen Sprachkurs bei Lingoda mit dem AMBOSS-Lernplan für die Kenntnisprüfung kombiniert.

Anerkennung ärztlicher Qualifikationen aus EU-Staaten, dem EWR & der Schweiz

Der Anerkennungsprozess für Ärztinnen und Ärzte aus EU-Staaten erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Anerkennungsantrag stellen: Die zuständige Behörde prüft die Ausbildungsunterlagen, um festzustellen, ob die ausländische Qualifikation mit den deutschen Standards übereinstimmt. In den meisten Fällen wird die Gleichwertigkeit anerkannt, sodass keine Kenntnisprüfung abgelegt werden muss.
  2. Fachsprachprüfung ablegen: In der Fachsprachprüfung wird die Fähigkeit bewertet, medizinische Fachbegriffe korrekt in der deutschen Sprache anzuwenden und mit Patienten und Kollegen zu kommunizieren. In den meisten Fällen ist dafür ein Nachweis über Deutschkenntnisse auf B2-Niveau erforderlich.
  3. Approbation erhalten: Nach erfolgreichem Bestehen der Fachsprachprüfung wird die Approbation erteilt, die eine uneingeschränkte ärztliche Tätigkeit in Deutschland erlaubt.

    Mehr Infos in unseren FAQs.

Die Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung erfordert viel Zeit. Der AMBOSS-Lernplan unterstützt nicht nur bei der Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung, sondern ermöglicht es auch, medizinische Begriffe und die Fachsprache effektiv zu üben – etwa durch Kapitel zu häufigen Krankheitsbildern und praktischen Skills. Er ist kostenfrei in jedem aktiven AMBOSS-Zugang enthalten (z. B. AMBOSS-Abo oder Kliniklizenz).

Weitere Infos zum geförderten Vorbereitungskurs für die Kenntnisprüfung

Gemeinsam mit unserem Partner Lingoda haben wir einen staatlich geförderten Vorbereitungskurs entwickelt. Dieser kombiniert den AMBOSS-Lernplan für die Kenntnisprüfung mit einem Sprachkurs bei Lingoda. Der Kurs ermöglicht es, die deutsche Fachsprache sowie medizinisches Fachwissen für die Approbation in Deutschland zu erlernen.

  • Kursaufbau: Kombination aus AMBOSS-Lernplan und Lingoda-Sprachkurs (in Voll- oder Teilzeit)
  • Finanzierung: Förderung durch Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit / Jobcenter möglich (Wohnsitz in Deutschland erforderlich)
  • Ablauf: Lingoda hilft bei der Anmeldung und Beantragung der Förderung

Häufig gestellte Fragen zum Anerkennungsprozess:

Welche Unterlagen muss man für die Anerkennung einreichen?

Für die Anerkennung müssen in der Regel folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Gültiger Identitätsnachweis (z. B. Reisepass)
  • Nachweise über die abgeschlossene ärztliche Ausbildung (Urkunden, Zeugnisse)
  • Nachweis über Sprachkenntnisse (z. B. B2-Zertifikat und Fachsprachprüfung)
  • Lebenslauf mit lückenloser Darstellung der beruflichen Tätigkeit
  • Ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation aus dem Heimatland (sofern vorhanden)
  • Weitere Dokumente wie ein polizeiliches Führungszeugnis oder Gesundheitszeugnis (je nach Bundesland)

Welche Sprachkenntnisse benötigt man für die Approbation in Deutschland?

Für die Approbation werden Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 im beruflichen Kontext benötigt. Der Nachweis erfolgt durch das Bestehen der Fachsprachprüfung, die von den Ärztekammern organisiert wird. Allgemeine Sprachkenntnisse auf mindestens B2-Niveau sind Voraussetzung, um zur Fachsprachprüfung zugelassen zu werden.

Was ist der Unterschied zwischen der Kenntnisprüfung und der Gleichwertigkeitsprüfung?

Durch die Gleichwertigkeitsprüfung wird auf Basis der eingereichten Unterlagen formal die Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen medizinischen Ausbildung geprüft. Die Kenntnisprüfung ist erforderlich, wenn keine Gleichwertigkeit bescheinigt werden kann.

Wie unterscheiden sich Fachsprachprüfung (FSP) und Kenntnisprüfung (KP)?

In der Fachsprachprüfung wird die Fähigkeit bewertet, sich in der deutschen Fachsprache verständlich auszudrücken, insbesondere in der Kommunikation mit Patientinnen und Patienten und in der Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen. Die Kenntnisprüfung hingegen bewertet das medizinische Wissen auf Basis deutscher Leitlinien sowie klinische Fertigkeiten in Bereichen wie Innere Medizin, Chirurgie und Notfallmedizin. Sie wird verlangt, wenn das Fachwissen nicht als gleichwertig zum deutschen Abschluss anerkannt wird.

Wie läuft die Fachsprachprüfung ab?

Die Fachsprachprüfung dauert in der Regel insgesamt 60 Minuten und besteht aus drei Teilen:

  1. Arzt-Arzt-Gespräch: Übergabe der Patientendaten an Kollegen und Beantwortung medizinischer Fragen
  2. Arzt-Patienten-Gespräch: Simuliertes Gespräch mit einem Patienten, in dem diagnostische Vorschläge unterbreitet und eine klare Kommunikation aufrechterhalten werden muss
  3. Dokumentation: Schriftliche Zusammenfassung der Informationen aus dem Gespräch in einem Arztbericht.

Die genauen Vorgaben hängen von der zuständigen Behörde ab. Hier finden sich beispielsweise nähere Informationen zur Fachsprachprüfung bei der Ärztekammer Berlin.

Wie läuft die Kenntnisprüfung ab?

Die Kenntnisprüfung testet, ob das medizinische Fachwissen den deutschen Leitlinien entspricht. Sie besteht aus zwei Teilen:

  1. Klinische Prüfung: Die geprüfte Person untersucht einen Patienten und erstellt anschließend einen Arztbericht. Dieser Bericht umfasst Anamnese, Diagnose, Behandlungsplan und Prognose. Die Untersuchung dauert in der Regel etwa 30–45 Minuten.
  2. Mündlich-praktische Prüfung: In diesem Abschnitt werden Fragen zu Innerer Medizin, Chirurgie sowie fächerübergreifenden Themen wie Notfallmedizin, Pharmakologie und weiteren relevanten Bereichen gestellt. Gegebenenfalls wird auch ein spezifisches Fachgebiet geprüft, in dem in Deutschland Unterschiede im Vergleich zur Ausbildung im Herkunftsland bestehen.

Der AMBOSS-Lernplan für die Kenntnisprüfung ist ein strukturierter Leitfaden für die Vorbereitung. Er umfasst die wichtigsten Krankheitsbilder der Inneren Medizin und Chirurgie, grundlegende medizinische Themen sowie klinische Fertigkeiten und Fachbegriffe.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um an der Kenntnisprüfung teilnehmen zu können?
  • Anerkennung des ausländischen Abschlusses von der zuständigen Behörde des Bundeslandes
  • Nachweis von Deutschkenntnissen, in der Regel auf B2- bis C1-Niveau
  • Antrag auf Approbation bei der zuständigen Behörde des Bundeslandes, der alle relevanten Dokumente beinhaltet

Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland variieren. Es ist wichtig, sich frühzeitig bei der zuständigen Behörde zu informieren.

Wie lange dauert die Vorbereitung auf die Approbation und was kostet sie?

Die Vorbereitungsdauer auf die Approbation hängt von individuellen Voraussetzungen ab, wie dem aktuellen Sprachniveau und dem Bedarf an zusätzlichen Kursen oder Qualifizierungen. Eine genaue Zeitangabe ist daher nicht möglich.

Die Kosten für das Verfahren können ebenfalls stark variieren. Sie umfassen unter anderem Gebühren für Prüfungen wie die Fachsprach- oder Kenntnisprüfung (je nach Bundesland zwischen 390 € und 1.100 €) sowie Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen oder Vorbereitungskurse. Falls zusätzliche Dokumente aus dem Ausland benötigt werden, können Reisekosten anfallen.

Die zuständige Behörde informiert über die genauen Kosten für das Anerkennungsverfahren. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu beantragen.

Weitere Details können auch hier im Informationsportal der Bundesregierung nachgelesen werden.

Kann man während des Anerkennungsprozesses arbeiten?

Während des Anerkennungsprozesses besteht die Möglichkeit, eine Berufserlaubnis für die vorübergehende Ausübung des ärztlichen Berufs zu beantragen, bis die endgültige Approbation erteilt wird. Die Berufserlaubnis ist jedoch nicht zwingend erforderlich, um an den Prüfungen teilzunehmen. Die Art der möglichen Tätigkeit richtet sich nach den spezifischen Zulassungsbestimmungen des jeweiligen Bundeslandes.

Gibt es geförderte Vorbereitungskurse für die Kenntnisprüfung und die Fachsprachprüfung?

Ja, verschiedene Träger wie die Arbeitsagentur oder das Jobcenter bieten beispielsweise Bildungsgutscheine an und fördern damit zertifizierte Vorbereitungskurse. Diese Kurse sind speziell darauf ausgelegt, internationale Ärztinnen und Ärzte auf die Fachsprachprüfung und die Kenntnisprüfung vorzubereiten.

Ein Beispiel ist der staatlich geförderte Vorbereitungskurs von AMBOSS in Zusammenarbeit mit Lingoda. Dieser kombiniert einen strukturierten AMBOSS-Lernplan mit einem spezialisierten Sprachkurs von Lingoda. Zusätzlich bietet Lingoda Vorbereitungskurse für die Fachsprachprüfung an. Die genauen Fördermöglichkeiten und Voraussetzungen hängen von der individuellen Situation und dem jeweiligen Standort ab.

Welche Kurse oder Anbieter sind für die Prüfungsvorbereitung geeignet?

Für die Vorbereitung auf die Fachsprachenprüfung bieten Sprachschulen, Ärztekammern und spezialisierte Anbieter passende Kurse an. Diese Programme sind häufig auf die medizinische Fachsprache und die spezifischen Anforderungen der Prüfung zugeschnitten.

Hierzu zählt ebenfalls der staatlich geförderte Vorbereitungskurs von AMBOSS und Lingoda. Der AMBOSS-Lernplan deckt die medizinischen Inhalte ab, während der Sprachkurs von Lingoda gezielt auf sprachliche Herausforderungen eingeht. Diese Kombination gewährleistet eine umfassende fachliche und sprachliche Vorbereitung auf die Prüfungen.

Wie unterscheidet sich der Anerkennungsprozess zwischen Nicht-EU-Staaten und EU-Staaten?

Der Anerkennungsprozess für Ärztinnen und Ärzte unterscheidet sich je nach Herkunftsland: Ausbildungen aus EU-Mitgliedstaaten werden meist automatisch anerkannt, sofern sie den deutschen Standards entsprechen. Voraussetzungen sind lediglich der Nachweis von Sprachkenntnissen (z. B. durch die Fachsprachprüfung) und die Vorlage der notwendigen Unterlagen. Für Ärztinnen und Ärzte aus Nicht-EU-Ländern erfolgt eine individuelle Prüfung, bei der Unterschiede zur deutschen Ausbildung festgestellt werden können. In diesem Fall ist eine Kenntnisprüfung erforderlich, um die Gleichwertigkeit nachzuweisen. Der Prozess kann je nach Bundesland variieren.

Weitere Infos zu den Unterschieden haben wir oben aufgelistet.

AMBOSS-Zugang im Jahres- und Monatsabo

Um den Lernplan und weitere Funktionen nutzen zu können, ist ein AMBOSS-Zugang erforderlich. Alle Ärztinnen und Ärzte ohne AMBOSS-Zugang können z. B. ein rabattiertes Jahresabo (16,50 €/Monat) oder ein flexibles Monatsabo (25 €/Monat) abschließen.

Fragen und Beratung zum Anerkennungsprozess

Unser Partner, der Berufsverband Marburger Bund, gibt ausführliche Antworten auf Fragen rund um den allgemeinen Anerkennungsprozess,
die Berufserlaubnis, Kenntnis- und Gleichwertigkeitsprüfung, Arbeitsverträge u. v. m.

AMBOSS: Die Wissensplattform
für Ärztinnen und Ärzte

Bereits jeder 4. Arzt und jede 4. Ärztin in Deutschland verlässt sich auf AMBOSS, um fundierte Entscheidungen im klinischen Alltag zu treffen.